Begleitetes Fahren (BF17)

Bei der Antragstellung des Führerscheins müssen Sie mindestens 16,5 Jahre alt sein.

Die theoretische Prüfung dürfen Sie frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung darf frühestens 4 Wochen vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

Nach bestandener Prüfung bekommen Sie die Prüfbescheinigung.
Gefahren werden darf nur mit im Vorfeld bestimmten Begleitpersonen.
Die Prüfbescheinigung besitzt im Ausland ( außer Österreich ) keine Gültigkeit.
Bei der Aushändigung der Prüfbescheinigung beginnt eine 2 jährige Probezeit
Mit der Prüfbescheinigung darf auch ohne Begleitung Roller (AM) gefahren werden.

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