Bei der Antragstellung des Führerscheins müssen Sie mindestens 16,5 Jahre alt sein.
Die theoretische Prüfung dürfen Sie frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung darf frühestens 4 Wochen vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Nach bestandener Prüfung bekommen Sie die Prüfbescheinigung.
Gefahren werden darf nur mit im Vorfeld bestimmten Begleitpersonen.
Die Prüfbescheinigung besitzt im Ausland ( außer Österreich ) keine Gültigkeit.
Bei der Aushändigung der Prüfbescheinigung beginnt eine 2 jährige Probezeit
Mit der Prüfbescheinigung darf auch ohne Begleitung Roller (AM) gefahren werden.